Ravensburg

Hannober

Bad Saulgau

Tettnang

Wangen

Herzlich willkommen! 

 

Im Anwaltverein Ravensburg haben sich rund 350 Anwältinnen und Anwälte aus den Amtsgerichtsbezirken Ravensburg, Tettnang, Wangen, Leutkirch, Bad Waldsee, Biberach, Riedlingen und Bad Saulgau zusammengeschlossen.

 

 

Tätigkeitsfelder

 

Die beiden Hauptanliegen unseres Vereins sind zum einen die Interessenvertretung der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber Gerichten, Behörden sowie der Presse und zum anderen das Angebot von Dienstleistungen für Anwälte und rechtsuchende Bürger.

Durch seine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein sowie im Anwaltsverband Baden-Württemberg wirkt der Verein in politischen und berufspolitischen Fragen auf Bundes- und Landesebene mit.

Im Bereich der Weiterbildung der Anwälte konzentriert sich unsere Tätigkeit auf die Information über aktuelle Fortbildungsveranstaltungen im Süddeutschen Raum. Teilweise bieten wir diese Seminare in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein, der Rechtsanwaltskammer Tübingen sowie Richtern und Staatsanwälten selbst vor Ort an. Gleichzeitig organisieren wir Veranstaltungen, die den Erfahrungsaustausch unserer Mitglieder untereinander, aber auch mit den hiesigen Richtern und Staatsanwälten, ermöglichen.

Rechtsuchenden Bürgern bieten wir den direkten und kostenlosen Zugriff auf die Deutsche Anwaltauskunft, um so genau den für ihren speziellen Fall passenden und qualifizierten Anwalt vor Ort finden zu können. Zudem kann bei uns die aktuelle Notfallliste der örtlichen Strafverteidiger eingesehen werden.

 

Geschichte

 

Die Gründung eines Vereins der am Landgericht Ravensburg zugelassenen Rechtsanwälte geht in den Anfang des letzten Jahrhunderts zurück. Bereits im Jahr 1922 schlossen sich die Ravensburger Rechtsanwälte zu einer Interessengemeinschaft zusammen und gründeten die Ravensburger Rechtsanwaltsvereinigung, um mit einer Stimme sprechen zu können.

Wie viele andere Organisationen wurde die Ravensburger Rechtsanwaltsvereinigung während der Nazidiktatur verboten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahre 1953 erfolgte die Gründung des Anwaltvereins Ravensburg e.V.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist demgegenüber seit 1871 die Dachorganisation der mittlerweile 242 örtlichen Anwaltvereine. Die Mitgliedschaft in einem örtlichen Anwaltverein beinhaltet automatisch auch die im DAV.

 

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