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Die Veranstaltungsreihe „Ulmer Arbeitsrecht“, die gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Ulm organisiert wird, wird am Mittwoch, den 18. November 2026, um 18:00 Uhr im Zeughaus Ulm fortgesetzt.

Als Referent konnte in diesem Jahr Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D. Christoph Tillmanns gewonnen werden. Das genaue Vortragsthema wird mit der offiziellen Einladung bekannt gegeben.

Die Veranstaltung wird voraussichtlich eine Dauer von 2,5 Stunden umfassen. Darüber hinaus kann eine Bescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden.

Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit zum fachlichen und kollegialen Austausch bei einem kleinen Imbiss und Getränken.

Weitere Informationen sowie die Anmeldemodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Wir freuen uns bereits heute auf eine interessante und gut besuchte Veranstaltung.

Weitere Informationen kommen in Kürze oder können direkt beim AnwaltVerein Ulm angefragt werden unter der folgenden E-Mail-Adresse:

portal-mail@anwaltverein.de